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Immobilien Kauf

Eu-Ausländer dürfen in Griechenland uneingeschränkt Immobilien kaufen.

Ausnahme bilden militärische Sperrgebiete wie z. B. grenznahe Regionen

Ausserhalb des Bebauungsplans der Ortschaften sind 4000m2 nötig, um bauen zu dürfen

Voraussetzungen

Käufer braucht gr. Steuernummer, vor Vertragsabschluss beantragen ( selbst, Anwalt, Makler)

Käufer braucht Bankkonto in Griechenland

Käufer braucht Anwalt. Besorgen Sie sich selber einen Anwalt( s. Branchenführer), der Ihre Sprache spricht. Nur Dieser ist unabhängig und Sie beautragen ihn direkt waser alles machen soll. Nehmen Sie keinen Anwalt, den  Ihnen der Makler oder die Baufirma vorschläg

Unterlagen

Vermessungsplan bzw. Baugenehmigung/ Bauplan

Auszug aus Katasteramt bzw. Grundbuch ( Anwalt, Makler, Verkäufer)

Beleg des Finanzamtes, dass keine Steuerschulden des Verkäufers existieren

Beleg des Finanzamtes, dass die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde

Beleg der DEI- Elektizitätsgesellschaft, dass keine Rechunungen offen sind. Dasselbe idealerweise auch von der Gemeinde für Wasser usw., von der OTE- der Telefongesellschaft

Originalbaugenehmigung des Gebäudes zum Abgleich. Ungenehmigte Um- und Anbauten können zu erheblichen Strafen führen, die der Käufer dann begleichen muss.

Notar, Anwalt, Makler

Notar

Bestellt und beurkundet Vorvertrag und Kaufvertrag. Er berät nicht und macht keine Recherchen.

Anwalt

Er führt Recherchen zu Grundbuch- und Katastereintragungen durch,er überprüft ob das Grundstück belastet ist ( offene Rechnungen, Steuern, Ika-Schulden, Hypotheken ) und ob Dritte Rechte am Grundstück haben, was einen Kauf erschwert oder sogar unmöglich macht ( z.B. Erbengemeinschaft ).

Makler

Vermittelt Wohneigentum, Grundstücke und Gwerbeimmobilien. Die Provision beträgt in GR 2-3% je für Käufer und Verkäufer. Wobei dei Provision des Verkäuferd meist im Preis versteckt ist- Verhandeln lohnt immer!!!!

Makler brauchen eine Gewerbezulassung, die in GR aber praktisch jeder auf Antrag erhält. Hat Ihr Makler keine Lizenz haben Sie keine Schadensersatzansprüche gegen ihn!

Der Makler begleitet Sie während des ganzen Kaufprozesses- von der Suche bis zum Vertrag und darüber hinaus.

Schritte zum Kauf

Informieren Sie sich ausführlich

Überlegung WAS und WO Sie kaufen wollen

Suchen Sie sich einen Anwalt

Schalten Sie Makler ein

Suchen Sie einen Notar

Suchen Sie eine Bank für eine Hypothek

Besorgen Sie alle notwendigen Unterlagen (  mit Hilfe von Anwalt, Makler, selbst )

Vergewissern Sie sich, dass das Grundstück bebaut werden darf bzw. welche Einschränkungen es gibt.

ggfls.Vorvertrag mit ca. 10% - 30% Anzahlung ( möglichst niedrig. Die Anzahlung verfällt, wenn der Kauf scheitert.

Kaufvertrag

Kosten

Anwaltshonorar: Grundhonorar ist 1-2% des Kaufpreises bis 40000 €. Darüber 0,5%. Für Recherchen kommen evtl. zu vereinbarende Aufschläge dazu. Preise aushandeln!

Notargebühr: 1-1,8% des Vertragswertes.Zusätzlich Gebühren und Auslagen. Es gibt eine Mindestgebühr!!

Grundbucheintrag: 0,75 % plus Stempelgebühr, Auslagenpauschale

Maklerprovision: 2-3% vom tatsächlichen Wert der Immobilie, jeweils für Käufer und Verkäufer.

Grunderwerbssteuer:bis 15000€ = 7% , darüberhinausgehender Betrag = 9%. In Gemeinden mit Feuerwehr kommen  noch 2% dazu.

Transaktionsabgabe: 1% des nominellen Kaufpreises

Mehrwertsteuer:  19% auf Verkäufe von Neubauten ( falls Verkäufer ein Gewerbe betreibt- z.B. Baufirma). Gilt für alle Bauten ab 1.1.2006. Gilt nicht für ersten Kauf zur Eigennutzung.  Sichern Sie sich ab, ob die Mehrwertsteuer bezahlt werden muss und lassen Sie es sich vom Anwalt bestätigen, dass keine Mwst. anfällt. ( in Vertrag schreiben).

 

 

 



02.04.2008 09:29

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